suchtprävention

Sucht – Erweitertes Problemverständnis Das Wort „Sucht“ leitet sich aus dem germanischen „siech“ ab, das ursprünglich auf Siechtum und Krankheit hinwies, und hat sich vermutlich erst im 19. Jahrhun dert zu einem moralisch besetzten Begriff gewandelt (Schulz 2000).

 

Lange Zeit wurde der Begriff „Sucht“ vor allem mit körperlicher, substanzgebundener Abhängig keit gleichgesetzt. Nun wird es allerdings immer üblicher, den Begriff „Sucht“ auch auf psychische und soziale Abhängigkeit sowie auf nichtsubstanzgebundene Süchte, wie Spielsucht, Fernsehsucht, Fettsucht, Magersucht, Sexsucht usw. auszudehnen.

 

Um der Gefahr der Beliebigkeit des Suchtbegriffs entgegenzuwirken, ist es allerdings notwendig, auch in Zusammenhang mit nichtsubstanzgebundenen Süchten eine klare Grenze zu ziehen und darauf zu bestehen, dass „Sucht“ Krankheitscharakter hat. „Sucht“ darf nicht einfach mit „Gewohnheit“ oder „­­Problemverhaltensweisen, die (noch) der willentlichen Kontrolle des Subjekts unterliegen“ gleichgesetzt werden.

 

Von „Sucht“ sollte man nur sprechen, wenn das zu Grunde liegende Problemverhalten zu einem eigendynamischen, zwanghaften Verhalten wird. Die Begriffe Sucht und Abhängigkeit werden hier synonym verwendet. Merkmale von Sucht/Abhängigkeit Die WHO hat das Abhängigkeitssyndrom folgendermaßen definiert (ICD 10, International Classi - fication of Deseases): Es handelt sich um eine Gruppe körperlicher, Verhaltens- und kognitiver Phänomene, bei denen der Konsum einer Substanz oder einer Substanzklasse für die betroffene Person Vorrang hat gegenüber anderen Verhaltensweisen, die von ihr früher höher bewertet wurden.

 

Ein entscheidendes Charakteristikum der Abhängigkeit ist der oft starke, gelegentlich übermächtige Wunsch, psychotrope Substanzen oder Medikamente (ärztlich verordnet oder nicht), Alkohol oder Tabak zu konsumieren. Die sichere Diagnose „Abhängigkeit“ wird nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehrere der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren: Grundlagen >

 

13 1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychoaktive Substanzen zu konsumieren.

2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.

3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nach gewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.

4. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich. Eindeutige Beispiele hierfür sind die Tagesdosen von Alkoholiker/inne/n und Opiatabhängigen, die bei Konsumenten ohne Toleranzentwicklung zu einer schwere Beeinträchtigung oder sogar zum Tode führen würden.

5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zu Gunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen. 6. Anhaltender Substanzkonsum trotz des Nachweises eindeutig schädlicher Folgen, wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der/die Konsument/in sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist. (Quelle: WHO, 1993, S. 92–93)

 

Psychische und physische Abhängigkeit Charakteristisch für das Suchtphänomen ist die psychische Abhängigkeit. Obwohl die physische Abhängigkeit bedrohlicher wirkt (Entzug), stellt sie behandlungstechnisch das kleinere Problem dar; sie kann mittels medizinischer Behandlung in relativ kurzer Zeit bewältigt werden. Die körperliche Abhängigkeit kommt nur bei bestimmten Suchtmitteln (wie z. B. Opiaten, Alkohol, Medikamenten) vor. Es kommt zur Entwicklung charakteristischer Entzugssymptome, wenn die Dosis reduziert oder die Substanz abgesetzt wird. Die psychische Abhängigkeit entwickelt sich sowohl bei den substanzgebundenen, als auch bei den handlungsbezogenen (stoffungebundenen) Süchten, und ist im Gegensatz zur körperlichen Abhängigkeit schwieriger und anhaltender. Psychische Abhängigkeit manifestiert sich vor allem im „Stoffhunger“ (craving), im unbezähmbaren Verlangen nach Substanzeinnahme sowie in begleitenden Ängsten, Depressionen, Panikattacken usw.

 

 

Suchtformen

 

Suchtformen stoffungebundene Glücksspielsucht Essstörungen Internet- und Computerabhängigkeit Arbeitssucht andere Süchte stoffgebundene legale Drogen illegale Drogen Nikotin Alkohol Medikamente andere Substanzen Heroin Kokain Amphetamine Cannabis andere Substanzen

 

Der Begriff „Drogen“ In der Wissenschaft versteht man unter Drogen in der Regel psychoaktive Stoffe, die auf Grund ihrer chemischen Beschaffenheit über Stoffwechselprozesse auf das zentrale Nervensystem wirken und so Veränderungen insbesondere der Sinnesempfindungen, der Stimmungslage, des Bewusstseins, anderer psychischer Bereiche oder des Handelns auslösen können (Vogt/ Scherrer 1989).

 

In der alltäglichen Begriffsverwendung sind mit Drogen meist „illegale Drogen“, also psychoaktive Substanzen gemeint, die unter das Suchtmittelgesetz fallen. Wir empfehlen aus fachlicher Sicht den Begriff psychoaktive Substanzen, der eindeutig sowohl die legalen (Kaffee, Alkohol, Nikotin, Beruhigungs-, Schlaf- und Schmerzmittel ...), als auch die illegalen Drogen (Cannabis, Heroin, Kokain, LSD, Ecstasy ...) beinhaltet. Auf Substanzebene werden die jeweiligen Wirkungen durch Dosis, Reinheit und Einnahmeform bestimmt. Grundsätzlich gilt: je höher die Dosis, desto stärker und unberechenbarer wird die jeweilige Wirkung. Bei vielen Substanzen führen größere Mengen aber nicht notwendig zu stärkeren, sondern zu stark veränderten, möglicherweise bedrohlichen Zuständen.

 

Drogen: illegal oder illegalisiert? Da die illegalen Drogen bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts legal waren (McBride, Terry, Inciardi 1999, S. 37), kann man diese Drogen korrekterweise sowohl als „illegal“ als auch als „illegalisiert“ bezeichnen. Der Begriff „illegale Drogen“ suggeriert, dass die Illegalität eine ureigene Eigenschaft der Substanz ist, während der Begriff „illegalisierte Drogen“ unterstreicht, dass diese Eigenschaft Ergebnis einer bewussten, historischen Zuschreibung ist, in der sich bestimmte Weltanschauungen und Interessen durchgesetzt haben. Grundlagen > 15 Konsumformen und Gefährdungspotenziale Der Konsum von psychoaktiven Substanzen kann für die jeweiligen Konsumenten ganz unterschiedliche Bedeutung haben und unterschiedliche Gefährdungspoten ziale beinhalten.

 

Das Spektrum der Konsumformen reicht von der Abstinenz bis zum süchtigen Gebrauch.

 

Probierkonsum stellt aus suchtpräventiver Sicht etwas ganz anderes dar als der regelmäßige Gebrauch einer Substanz. Nicht jeder Konsum von psychoaktiven Substanzen durch Jugendliche oder Erwachsene steht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Suchtgefährdung, kann aber trotzdem gesundheitsgefährdend sein. Es ist deshalb zweckmäßig Konsumformen psychoaktiver Substanzen in folgende Kategorien zu unterteilen: > „Experimenteller Gebrauch“ („Probierkonsum“) Beim „experimentellen Gebrauch“ steht oftmals Neugierde im Vordergrund. „Experimenteller Gebrauch“ sagt jedoch noch nichts über die damit verbundene gesundheitliche Gefährdung oder Schädigung aus. Jugendliche testen die Wirkung des Alkohols. Obwohl kein Suchtverhalten vorliegt kann es trotzdem zu einer Alkoholvergiftung, einem Unfall usw. kommen.

 

> „Unschädlicher Gebrauch“ Hier ist weiter zu unterscheiden zwischen „gelegentlichem, unschädlichem Gebrauch“ und „regelmäßigem, unschädlichem Gebrauch“. Die Hauptmotivation bei „regelmäßigem, unschädlichem Gebrauch“ ist Gewohnheit und/oder Genuss. Gesunde Erwachsene konsumieren regelmäßig weniger als 24 g Alkohol/16 g Alkohol (Männer/Frauen).

 

> „Schädlicher, aber nicht-süchtiger Gebrauch“ = „gesundheitsschädigender Gebrauch“ Der Konsum von psychoaktiven Substanzen kann mitunter gesundheitsschädlich sein (Vergiftung, Organschädigung, etc.) ohne mit Sucht in Zusammenhang zu stehen. Erwachsene konsumieren regelmäßig mehr als 60 g/40 g Alkohol (Männer/­Frauen)

 

> „Süchtiger Gebrauch“ = Abhängigkeit/Sucht Allen Definitionen von „Abhängigkeit“ ist gemeinsam, dass sich das Phänomen der Sucht nicht von heute auf morgen einstellt, sondern einen dynamischen Prozess darstellt. Die Übergänge zwischen experimentierendem Konsum, gelegentlichem Konsum, gesundheitsgefährdendem Konsum bis zur Abhängigkeit sind jedoch fließend. Eine Alkoholabhängigkeit (siehe „Alkoholabhängigkeit“) „hat sich entwickelt“. 

 

 

 

Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung 1986:

„Da alle Bemühungen um Gesundheit unter einem historischen und biografischen Irrtums-­­­vorbehalt stehen, muss sich Gesundheitsförderung darauf konzentrieren, die reflexive Selbstaufklärung von Menschen zu unterstützen und sie zu verantwortlicher Beteiligung an grundlegenden Entscheidungen, die ihren Lebenszusammenhang bestimmen, befähigen. (…) Menschen sollen befähigt werden, möglichst viel Einfluss auf die Erhaltung und Verbesserung der eigenen Gesundheit auszuüben und Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und die anderer zu übernehmen.“

 

Die gebräuchlichsten Einteilungen von Prävention und Präventionsmaßnahmen sehen wie folgt aus:

 

Prävention Präventive Maßnahmen haben zum Ziel, die Wahrscheinlichkeit für die Entstehung problematischer Verhaltensweisen (in diesem Zusammenhang schädlicher Gebrauch und Sucht) zu verringern bzw. die Entstehung positiver Verhaltensweisen zu erhöhen. Die gebräuchlichsten Einteilungen von Prävention und Präventionsmaßnahmen sehen wie folgt aus: Primärprävention – Sekundärprävention – Tertiärprävention > Primärprävention – richtet sich an Personengruppen, die keine besonderen Risikogruppen darstellen und/oder bei denen das Suchtproblem noch nicht aufgetreten ist. Primärpräventives Bemühen zielt darauf ab, Schule so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler sich wohl fühlen können und dass sie wichtige Impulse zur Persönlichkeitsentfaltung erhalten. Primärprävention beinhaltet aber auch Bildungsangebote für Eltern, Jugendarbeiter/inne/n, Pädagog/inn/en sowie Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit.

 

> Sekundärprävention – richtet sich an Risikogruppen und/oder Personen, bei denen ein Suchtproblem existiert aber noch nicht voll ausgeprägt ist. Hier geht es z. B. um Maßnahmen, die helfen Krisen zu bewältigen und Probleme zu meistern (Krisenmanagement, Beratung und Hilfe durch Schulpsycholog/inn/en, Beratungsstellen; Weitervermittlung an entsprechende Einrichtungen durch Lehrpersonen, Jugendbetreuer/innen u. a., Kompetenz der Institution Schule im Umgang mit schwierigen Situationen entwickeln und erweitern), sowie um Maßnahmen zur Schadensminimierung bei Risikogruppen (z. B. gesundheitsschädlicher Konsum).

 

> Tertiärprävention Typ A – richtet sich an Personen, bei denen ein Suchtproblem bereits voll aufgetreten ist. Ziel der Intervention ist es, es zu beseitigen zu bessern oder zumindest eine weitere Verschlechterung zu verringern. Dazu gehören: verschiedene Entzugs-, Therapieund Rehabilitationsangebote, Programme zur Überlebenshilfe, Arbeitsintegration etc.

 

> Tertiärprävention Typ B – teilweise auch „Quartärprävention“ genannt – richtet sich an Personen, die ein Suchtproblem bereits überwunden oder sich zumindest stabilisiert haben, mit dem Ziel, Rückfälle zu verhindern. Grundlagen > 21 UNIVERSELLE – SELEKTIVE – INDIZIERTE PRÄVENTION > Universelle Prävention, zielt auf die Allgemeinheit. Darunter fallen Maßnahmen, die für alle Personen einer Population wünschenswert sind. Zum Beispiel: Schulprogramme zur Förderung der Lebenskompetenzen der SchülerInnen, massenmediale Kampagnen, Maßnahmen am Arbeitsplatz. Universelle Prävention ist unterstützend und proaktiv. Ein Vorteil universeller Maßnahmen ist, dass niemand stigmatisiert wird und dass durch sie eine große Breitenwirkung erzielt werden kann. > Selektive Prävention, fokussiert auf Risikogruppen t. Sie zielt auf Individuen ab, deren Risiko, Substanzmissbrauch zu zeigen, bzw. abhängig zu werden, über dem Durchschnitt liegt, z. B. Kinder von Eltern, bei denen Alkoholismus aufgetreten ist. > Indizierte Prävention, zielt auf Personen mit manifesten Problemen. Sie ist Personen vorbehalten, die bereits ein manifestes Risikoverhalten entwickelt haben. (Gschwandtner 2011, S.324–325; Uhl, 2007)

 

Strukturelle Massnahmen und personenorientierte Massnahmen Präventionsstrategien lassen sich anhand der Grundstrategie gliedern in

> Strukturelle Ansätze (Maßnahmen, die auf Bedingungen Einfluss nehmen, umgebungsorientierte Maßnahmen) suchen auf jene Entstehungsbedingungen einzuwirken, die über eine Einzelperson hinausgehen: Lebens- und Arbeitsbedingungen, Gesetze, Gesundheits- und sozialpolitische Maßnahmen. Am Beispiel Alkohol dargestellt sind strukturelle Ansatzpunkte: – Besteuerung – Beschränkung von Happy-Hour-Verkäufen – Beschränkung von Alkoholwerbung – Mindestalter für Alkoholkonsum – Beschränkte Verkaufszeiten für Alkohol – Beschränkung des Konsums in Sportstätten – Dichte der Platzierung der Alkoholausschank- und Verkaufsbetriebe u.a. > Personenorientierte Ansätze (kommunikative Maßnahmen) richten sich an einzelne Menschen. Sie haben zum Ziel, Einzelnen und Gruppen Kenntnisse, Erfahrungen und Ressourcen zu vermitteln. Auf Alkohol bezogen können personenorientierte Ansatzpunkte sein: – Informationskampagne – Präventionsprogramme in Schulen – Weiterbildungsprogramme für Lehrerinnen und Lehrer – Broschüren – Beratung u. a

 

Elemente von Lebenskompetenzprogrammen sind:

> Selbstkonzept und Selbstwertgefühl Themen/Inhalte: Selbstwert und Selbstvertrauen, Selbstwertsteigerung, systematische Einübung positiven gegenseitigen Feedbacks in der Gruppe

> Wahrnehmung und Gefühle Themen/Inhalte: Förderung der Selbstwahrnehmung, Ausdruck von und Umgang mit Gefühlen, Verbesserung der Selbsteinschätzung > Vermittlung grundlegender Bewältigungsfertigkeiten (Coping-Strategien), Themen/Inhalte: Stressmanagement, Angstbewältigung, Entscheidungen treffen, Entspannungsübungen, Konfliktbewältigung

> Kompetenz zur Lösung von Problemen und zum Treffen von Entscheidungen Kinder/Jugendliche sollen lernen konstruktiv mit Problemen des täglichen Lebens umzugehen. Themen/Inhalte: Problemlösungsstrategien, realistische Ziele setzen und schrittweise umzusetzen

> Soziale und kommunikative Fertigkeiten Themen/Inhalte: Aufnahme neuer Kontakte, konstruktiver Ausdruck sozialer Bedürfnisse und Gefühle, Empathie mit anderen, Gruppennormen, Gesprächsführung, Kompetenz, anderen positives Feed-back zu geben

> Standfestigkeit Themen/Inhalte: Vorbereitung der Jugendlichen auf unerwünschte soziale Beeinflussung ­(Peer Group, Massenmedien, Werbung): Jugendliche sollen lernen, solche Einflüsse zu erwarten und entsprechend zu identifizieren; darüber hinaus werden Techniken vermittelt, sich konstruktiv, argumentativ zu wehren. Stärkung der Fähigkeit der Jugendlichen Konsumangeboten zu widerstehen

> Kompetenz zur Einschätzung von Substanzen und ihren potenziellen Wirkungen Themen/Inhalte: zielgruppengemäße Information, Konsummotive, Konsumgewohnheiten, Einstellungen und Erwartungen zu Substanzen, Reflexion des eigenen Konsumverhaltens/ Alltagsgewohnheiten, rechtliche Aspekte, symbolische Bedeutung, jugendkulturelle Bedeutung, Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht. (Petermann&Roth, 2006; Mittag&Jerusalem, 2000; Leppin, 1998, S. 215–217).

 

Unterschiedliche Praxisprojekte in der Suchtprävention haben den Life-Skills-Ansatz aufgegriffen, ihn vielfach modifiziert und erweitert. Neben den oben angeführten Themenbereichen werden weitere Inhalte und andere Begrifflichkeiten thematisiert wie z. B.:

> Genussfähigkeit

> Erlebnisfähigkeit und Erfahrungsfähigkeit

> Werte, Wünsche, Sehnsüchte

> Abbau von Misserfolgsängsten Grundlagen

> 29 Ergebnisse aus der Präventionsforschung weisen auf folgende Faktoren hin, die für das Gelingen von Life-Skills-Ansätzen