ehe

Wann lohnt sich heiraten finanziell?
Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt Steuerklasse 3, der andere Steuerklasse 5. Der Besserverdiener hat somit viel weniger Abzüge und ein größeres Nettogehalt. Wenn ein Partner 60 Prozent oder mehr zum Familieneinkommen beiträgt, lohnt sich diese Kombination.

 

     Welche Verpflichtungen übernimmt ein Paar mit der Heirat?

Gesetzlich ergibt sich die Ehe aus § 1353 BGB. Danach sind die Ehegatten dazu verpflichtet ein gemeinsames Leben zu führen und füreinander Verantwortung zu tragen. Dazu gehört auch das Führen eines gemeinsamen Haushalts, bei Zuwiderhandlung kann es sich gem. § 1353a BGB um eine Scheinehe handeln.

 

     1.4 Familienunterhalt und Haushaltsführung

 

    Die Eheleute sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen angemessen zum Unterhalt der gemeinsamen Familie beizutragen.          Grundsätzlich sind die Eheleute in ihrer Rollenverteilung frei und können nach ihrem Belieben die einzelnen Bereiche (Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit) aufteilen. Der Familienunterhalt umfasst insbesondere den gesamten Bedarf der Eheleute und ihrer Kinder: → Kosten für Lebensmittel, Miete, Ausstattung der Wohnung, Kleidung → Kosten zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse, z.B. für Freizeitgestaltung, für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, für Kranken- und Altersvorsorge 16 → Geld zur freien Verfügung (Taschengeld) für den haushaltsführenden und nicht erwerbstätigen Ehegatten und für die gemeinsamen Kinder. Haben sich die Eheleute einvernehmlich dazu entschieden, dass einer der Ehegatten überwiegend den Haushalt führt, so erfüllt er seine Unterhaltspflicht meist allein durch die Haushaltsführung; zu einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit ist er daher in aller Regel nicht verpflichtet. Eine Erwerbstätigkeit der haushaltsführenden Person kann aber unter Umständen dennoch erforderlich sein, etwa dann, wenn das Einkommen des Ehegatten nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Der Person, die den Haushalt führt, muss für einen angemessenen Zeitraum im Voraus das sogenannte Wirtschaftsgeld zur Verfügung gestellt werden. Das Wirtschaftsgeld dient dazu, die notwendigen und regelmäßigen Haushaltsausgaben zu decken. Darüber hinaus hat sie, soweit sie nicht selbst erwerbstätig ist, einen Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld. Der Person, die den Haushalt führt, muss für einen angemessenen Zeitraum im Voraus das sogenannte Wirtschaftsgeld zur Verfügung gestellt werden. Das Wirtschaftsgeld dient dazu, die notwendigen und regelmäßigen Haushaltsausgaben zu decken. Darüber hinaus hat sie, soweit sie nicht selbst erwerbstätig ist, einen Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld. Leben die Eheleute getrennt, gelten Sonderregelungen (siehe dazu Abschnitt 2.2).

 

 

     1.5 Rechtliche Vertretung zwischen Ehegatten

 

     Anders als vielfach angenommen können sich Ehegatten nicht ohne Weiteres gegenseitig vertreten. Denn ohne eine besondere gesetzliche Regelung oder Bevollmächtigung kann niemand für eine andere Person rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Die Eheschließung führt nicht automatisch zu einer solchen Bevollmächtigung.

Beispiel 4 Das Ehepaar Engel will in eine gemeinsame Mietwohnung ziehen. Den Mietvertrag unterschreibt nur Herr Engel. Frau Engel ist damit nicht Mietvertragspartei geworden. Der Vermieter kann die Miete daher nur von Herrn Engel fordern; Frau Engel kann gegenüber dem Vermieter allerdings auch keine Mieterrechte geltend machen.

 

Die Ehe 17 Beispiel 5 Das Ehepaar Engel will in eine gemeinsame Mietwohnung ziehen. Den Mietvertrag unterschreibt nur Herr Engel. Frau Engel hat aber Herrn Engel zuvor bevollmächtigt, für sie den Mietvertrag mit abzuschließen. Das tut Herr Engel. Damit ist Frau Engel ebenfalls Mietvertragspartei geworden. Der Umstand, dass eine gegenseitige rechtliche Vertretung bei Ehegatten nicht automatisch gegeben ist, kann auch in ganz persönlichen Angelegenheiten wichtig werden, z.B. bei ärztlichen Behandlungen.

 

Beispiel 6 Herr Engel ist in ärztlicher Behandlung. Frau Engel ist sehr besorgt und möchte vom Arzt wissen, woran Herr Engel leidet und welche Medikamente er verschrieben bekommen hat. Der Arzt ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt, Frau Engel diese Auskünfte zu geben. Denn die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber der Person, die mit dem Patienten verheiratet ist. Nur wenn Herr Engel sein Einverständnis gibt, kann Frau Engel die gewünschten Informationen erhalten. Auch dann, wenn ein Ehegatte selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – etwa in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen, Anträge bei der Krankenkasse zu stellen und Ähnliches –, kann dies für ihn nicht ohne Weiteres der andere Ehegatte erledigen. In solchen Fällen ist es vielmehr häufig erforderlich, gerichtlich einen Betreuer zu bestellen, wobei das Gericht in der Regel den Ehegatten als Betreuer bestimmen wird. Es bietet sich allerdings an, frühzeitig selbst vorzusorgen und sich gegenseitig durch eine Vorsorgevollmacht entsprechend abzusichern. Genauere Informationen finden sich in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenen Broschüre „Betreuungsrecht“ (www.bmjv.de). Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Eheleute sich nicht ohne Weiteres gegenseitig vertreten können, bilden die „Geschäfte zur 18 angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie“. Dies sind alle Geschäfte, die erforderlich sind, um den Haushalt zu führen und die persönlichen Bedürfnisse der Eheleute und ihrer unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen, wie z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Haushaltsgeräten, Bekleidung, Kosmetika, Spielzeug für die Kinder. Durch derartige Geschäfte werden beide Eheleute berechtigt und verpflichtet, unabhängig davon, wer das Geschäft abgeschlossen hat. Jeder von ihnen kann also beispielsweise die Lieferung einer gekauften Sache fordern und ist verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen – auch wenn der Kaufvertrag von dem jeweils anderen Ehegatten abgeschlossen wurde.