vergewaltigung

Vergewaltigung ist nach Artikel 36 der Istanbul-Konvention das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person.

Vergewaltigungen bedeuten eine massive Verletzung der Selbstbestimmung des Opfers, Schmerzen (beispielsweise Koitusschmerzen oder Vaginismus aufgrund ausbleibender LubrikationAnalfissuren) oder eine mögliche Übertragung von Geschlechtskrankheiten oder Schwängerung und haben oft gravierende psychische Folgen.

Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. Eine Vergewaltigung verletzt das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung, das vom deutschen Grundgesetz als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit unter Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gefasst wird

Rechtslage

Nahezu alle gegenwärtigen Gesellschaften kennen einen Straftatbestand der Vergewaltigung und ächten diese als eine der schwersten Straftaten. Eine einheitliche Definition dieses Rechtsbegriffs gibt es jedoch nicht. Ein erzwungener Geschlechtsverkehr in der Ehe oder mit Gegnern im Verlauf kriegerischer Handlungen oder mit gesellschaftlichen Außenseitern (Minderheiten oder Sklaven) wurde oder wird nicht überall als strafwürdiges Verbrechen angesehen. Viele Gesellschaften kannten oder kennen zudem eine Schuldzuweisung an das Opfer, die sich etwa in Ausgrenzung bis zu zwangsweiser Eheschließung mit dem Vergewaltiger äußert. Noch im 20. Jahrhundert galten Vergewaltigungen in Beziehungen als Schande für die Frau, deren Tabuisierung und faktische Straflosigkeit weltweit erst von der zweiten Frauenbewegung durchbrochen wurden.

In Europa gilt in acht Staaten Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung, wenn er ohne Zustimmung geschieht – Deutschland, Irland, Großbritannien, Belgien, Zypern, Island, Luxemburg und Schweden (Stand: 2019) .

Aufgrund der international sehr unterschiedlichen Rechtslage ist ein Vergleich von Statistiken schwierig.

Deutschland

Strafrecht

Der Straftatbestand Vergewaltigung (synonym: per vim stuprum, veraltet: Notzucht) wird seit 1997 unabhängig von Ehestand und Geschlecht des Opfers[5] in § 177 StGB wie folgt geregelt:

Vergewaltigung ist ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung mit qualifizierten sexuellen Handlungen. Die sexuelle Nötigung ist ein Spezialfall der Nötigung.

Vergewaltigung liegt vor, wenn eine Person mit einer anderen gegen den erkennbaren Willen den Beischlaf (vaginale Penetration) vollzieht oder vollziehen lässt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen am Opfer vornimmt oder vom Opfer vornehmen lässt, insbesondere wenn sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen; zum Beispiel Oral- oder Analverkehr). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert.

Strafrahmen und Verjährung

Der Strafrahmen für sexuelle Nötigung umfasst Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten (in minder schweren Fällen) bzw. (regelmäßig) einem Jahr bis höchstens 15 Jahren. Die Mindeststrafe beträgt bei Vergewaltigung (regelmäßig) mindestens zwei Jahre, im Falle der Qualifikation des § 177 Absatzes 7 StGB (Mindeststrafe drei Jahre) lautet der Urteilstenor auf schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff), im Fall des Absatzes 8 auf besonders schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff) (Mindeststrafe fünf Jahre). Darüber hinaus sieht § 178 StGB für den Fall des erfolgsqualifizierten Delikts der Vergewaltigung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe vor und entsprechend 30 Jahren Verjährungsfrist.

 

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Vergewaltigung und schwere Sexualdelikte 20 Jahre. Die Verjährung beginnt gemäß § 78b StGB erst ab der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers.

Eine repräsentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2004 kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland jede siebte Frau in ihrem Erwachsenenleben mindestens einmal Opfer von sexueller Gewalt wurde, 6 Prozent gaben an, vergewaltigt worden zu sein. Davon sind 56 Prozent mehrmals Opfer sexueller Gewalt geworden, wobei sich die Spanne der Situationen von 2 bis hin zu über 40 Situationen erstreckte. Sexuelle Gewalt gegen Frauen wird fast ausschließlich (99 Prozent) durch erwachsene männliche Täter verübt. In knapp einem Prozent der Fälle war eine Frau die Täterin oder an der Tat zumindest beteiligt. Die Täter kommen überwiegend aus dem näheren Umfeld der Frauen, nur knapp 15 Prozent waren Unbekannte. Am häufigsten wurden Ex-Partner als Täter genannt. Versuche körperlicher Gegenwehr oder auch Hilferufe und die Flucht aus der Situation waren eher erfolgreich, wenn der Täter ein Unbekannter war.

Folgen für die Opfer

Vergewaltigung bedeutet eine Verletzung der Autonomie, des Selbstbestimmungsrechts und damit der psychischen Integrität. Man unterscheidet zwischen physischen und psychischen Folgen einer Vergewaltigung.

Physische Folgen einer Vergewaltigung können vaginale und rektale Blutungen, Hämatome und Harnröhreninfektionen sein. Eine mittels lediglich angedrohter Gewalt erzwungene sexuelle Handlung kann jedoch auch ohne hinterher sichtbare physische Spuren geschehen. Häufig treten bei den betroffenen Personen zudem psychosomatische Beschwerden auf (z. B. anhaltende Unterleibsschmerzen). In den meisten Fällen bestehen die Gefahren einer Ansteckung durch Geschlechtskrankheiten und ungewollter Schwangerschaft. In wenigen Fällen endet eine Vergewaltigung in Verbindung mit massiver Gewalteinwirkung mit dem Tod des Opfers.

Nach einer repräsentativen Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2004 reichten die Verletzungsfolgen von Prellungen (73 %), vaginalen Verletzungen (32,7 %), anderen inneren Verletzungen (5,4 %), Knochenbrüchen (2,3 %) bis zu Fehlgeburten (3,5 %).

Laut einer Studie aus dem Jahr 1996 resultierten damals in den USA jährlich 32.000 Schwangerschaften aus Vergewaltigungen.

 

Die psychische Schädigung des Opfers hält oft lange an. Viele empfinden während der Tat Todesangst, die meisten befinden sich bei und unmittelbar nach der Tat in einem Schockzustand. An Spätfolgen kann bei Betroffenen eine posttraumatische Belastungsstörung auftreten.

Als Symptome wurden beschrieben:

Die Schwere der Reaktionen ist sehr unterschiedlich. Sie hängt unter anderem von den bei der Tat eingesetzten Gewaltmitteln, von dem sozialen Umfeld des Opfers und dessen Umgang mit der Vergewaltigung, von früheren Gewalterlebnissen und vom Alter des Opfers ab. Einige Opfer finden auch ohne spezielle Betreuung zu einem normalen Leben zurück (siehe auch Resilienz), anderen gelingt es nur langfristig und nur durch eine Psychotherapie, die Vergewaltigung zu verarbeiten.